Allgemeine Geschäftsbedingungen der tantin Consulting UG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Lieferungen und Leistungen aller Art, die von tantin Consulting (tantin Consulting UG, Bohlweg 55, 48147 Münster) erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen tantin Consulting und ihren Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich mit einbezogen werden.

(2) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass von diesem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, tantin Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Allgemeine Informationen

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren darüber, wie das Angebot von tantin Consulting genutzt werden kann und welche Regeln dafür gelten.

(2) Wenn die Website von tantin Consulting genutzt wird, gilt daneben die Datenschutzerklärung von tantin Consulting.

§ 3 Kundenkreis

(1) Das Angebot von tantin Consulting richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) tantin Consulting erbringt für seine Kunden beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Diese umfassen insbesondere die Ermittlung von Zielen und Anliegen der Kunden sowie deren Umsetzung. Weiterhin bietet tantin Consulting Workshops in digitaler Form und vor Ort an.

(2) Die auf der Website enthaltenen Leistungsbeschreibungen über die Inhalte von tantin Consulting stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.

(3) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Tantin Consulting schuldet ausdrücklich nur die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung oder die Durchführung des vereinbarten Workshops. Die Erfolgsverantwortung für Leistungen von tantin Consulting verbleibt beim Kunden.

(4) Der Auftrag wird von Tantin Consulting mit größter Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Tantin Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen und Institutionen zu bedienen. Das Anfertigen eines schriftlichen Beratungsberichts erfolgt grundsätzlich nur, wenn diese Leistung im Beratungsauftrag explizit vereinbart ist.

§ 5 Dauer des Vertrags

(1) Mit der Präsentation der Leistungen durch tantin Consulting ist noch kein verbindliches Angebot durch tantin Consulting verbunden. Erst die Beauftragung durch den Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches tantin Consulting annehmen kann.

(2) tantin Consulting kann das Angebot des Kunden annehmen,

- indem tantin Consulting dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

- indem tantin Consulting mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder

- indem tantin Consulting den Kunden zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.

(3) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch insoweit stellt die Leistungsänderung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches tantin Consulting annehmen kann. Für die Annahme gelten die in Absatz 2 geregelten Bestimmungen.

(4) Der geschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

§ 6 Preise und Zahlungsmethoden

(1) Es gelten jeweils die individuell vereinbarten Preise mit dem Kunden. Die Preise hängen vom jeweiligen Beratungsumfang ab und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar oder mittels Überweisung durch den Kunden an tantin Consulting. Soweit eine Zahlung gegen Rechnungsstellung angeboten wird, behält sich tantin Consulting im Einzelfall eine Bonitätsprüfung vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die tantin Consulting über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

§ 7 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls tantin Consulting ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist tantin Consulting berechtigt, auch diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 8 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von tantin Consulting unbestritten sind.

§ 9 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde hat die Beratungsleistungen von tantin Consulting durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere tantin Consulting die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitenden von tantin Consulting zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Zur Klärung aller das Projekt betreffenden Fragen ist tantin consulting ein Ansprechpartner zu benennen, welcher zur Beantwortung der sich stellenden Fragen und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann tantin Consulting aus diesem Grunde Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Soweit tantin Consulting eine Verlängerung des Leistungszeitraums unzumutbar ist, ist tantin Consulting nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat tantin Consulting Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags von tantin consulting gefertigte Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen oder sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden.

§ 10 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

(1) Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit von tantin Consulting im Rahmen der Beratungsleistung geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.

(2) Die Arbeitsergebnisse unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich tantin Consulting zu. tantin Consulting behält sich alle in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.

(3) Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von tantin Consulting erbrachten (Teil-) Arbeitsergebnisse im Eigentum von tantin Consulting (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Kunden die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu.

§ 11 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Bei Zahlungsverzug ist tantin Consulting nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat tantin Consulting Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.

(2) Bei Verstößen gegen die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten Regelungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte, ist tantin Consulting auch ohne schriftliche Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat tantin Consulting Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.

§ 12 Haftung und Gewährleistung

(1) tantin Consulting gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse durch die Beratungsleistungen eintreten. Tantin Consulting schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge oder andere vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse. Die Inhalte von tantin Consulting stellen keine Rechtsberatung oder rechtliche Ausgestaltung dar.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

(3) Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Verwenders sind diesem unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.

§ 13 Rechtsnachfolge

tantin Consulting darf sämtliche Rechte und Pflichten aus ihren geschlossenen Verträgen auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Kunden erteilen bezüglich einer Vertragsübernahme bereits jetzt ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Kunden sind darüber innerhalb von 14 Tagen zu informieren.

§ 14 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber tantin Consulting verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in drei Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantieversprechen, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 15 Sicherung der Unabhängigkeit

Tantin consultiung und die Kunden verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der tantin consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 16 Vertraulichkeitsvereinbarung

(1) Alle Informationen, Spezifikationen, Zeichnungen und andere Daten, die dem Kunden oder tantin consulting von dem anderen schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden, einschließlich der vertraglichen Inhalte, sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht offengelegt werden, sofern sie nicht allgemein oder dem vertrauten Vertragspartner auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Mitarbeitern der Vertragspartner dürfen sie nur offengelegt werden, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Zulässig ist die Kenntnisnahme der jeweiligen Rechts-, Steuer-, Kommunikations- oder sonstigen Berater oder Versicherungen, soweit diese ihrerseits einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von der die Vertragspartner sie insoweit nicht entbinden werden.

(2) Ausgenommen ist hiervon die Nennung des Kunden als Referenz. Die Nennung als Referenz erfolgt jedoch ohne Angaben darüber, welche Tätigkeiten der Kunde ausführen hat lassen. Möchte der Kunde nicht als Referenz genannt oder zitiert werden, so kann dem im Zuge der Auftragsvergabe widersprochen werden. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.

§ 17 Datenschutz

Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden bei tantin Consulting gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Weitere Datenschutzhinweise können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge von tantin Consulting einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechten und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen.

(2) Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Münster ausschließlich zuständig, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

(3) tantin Consulting behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen ihrer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich ist.

(4) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden per E-Mail zugesandt. Wird innerhalb von sechs Wochen kein Widerspruch eingelegt, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs gegen die Abänderung kann tantin Consulting dem Kunden die weitere Nutzung der von den Änderungen betroffenen Angebote verwehren.